Nachteilsausgleich
AD(H)S, Legastenie, Diskalkulie?
Berufsschulen führen keine Sonderpädagogik. Bei einem ärztlich bestätigten Befund ist ein Nachteilsausgleich im Normalunterricht möglich. Ein Nachteilsausgleich während des QV muss separat beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt beantragt und von diesem verfügt werden.
Informationen
Weitere Informationen
Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie z.B. Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S können beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Eine Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs.
Alle Informationen zum Thema finden Sie unter dem Link. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im Sekretariat Ihrer Abteilung (Elektro, KV, Maschinenbau).
NachteilsausgleichNachteilsausgleich am Qualifikationsverfahren (QV)
Ein Nachteilsausgleich während des QV muss frühzeitig und separat beantragt und verfügt werden.
Alle Informationen zum Thema finden Sie unter dem Link. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im Sekretariat Ihrer Abteilung (Elektro, KV, Maschinenbau).
Nachteilsausgleich am QV