Lehrabschluss
Abschlussprüfungen
Das Qualifikationsverfahren (QV) überprüft die praktischen und die schulischen Leistungen der Lernenden zum Lehrabschluss. Die schulischen Abschlussprüfungen finden an der Berufsschule statt. Die Termine der betrieblichen Prüfungen richten sich nach den Angaben und den Vorladungen der Branche. Die Schule kann hier keine Auskünfte erteilen.
Qualifikationsverfahren der Berufslehre
Die wichtigsten acht Fakten
Hier finden Sie alle Informationen zu den folgenden Themen:
- Teilnahme, Anmeldung und Termine
- Prüfungsresultate
- Nachteilsausgleich
- Verhinderung bei Krankheit oder Unfall
- Unentschuldigte Abwesenheit
- Prüfungsbetrug
- Hilfsmittel und Werkzeuge
- Wiederholung des Qualifikationsverfahrens
Prüfungstermine QV 2024
Die Abschlussprüfung ist für alle Lernenden obligatorisch, die Anmeldung erfolgt automatisch. Die Prüfungstermine werden den Lernenden und den Lehrbetrieben ca. 4 Wochen vorher von der zuständigen Prüfungskommission zugestellt. In der Regel finden die Prüfungen zwischen April und Juni statt.
Berufskenntnisse
Die nächsten koordinierten Lehrabschlussprüfungen Berufskenntnisse schriftlich finden wie folgt statt:
- Freitag, 7. Juni 2024
Hier finden Sie zusätzliche Informationen vom Branchenverband EIT.swiss
Allgemeinbildung
Die nächste koordinierte Lehrabschlussprüfung Allgemeinbildung schriftlich findet wie folgt statt:
- Montag, 10. Juni 2024
Zweisprachiges (bilinguales) Qualifikationsverfahren
Lernende, die den bilingualen Fachunterricht (bili standard oder bili advanced) belegt haben, können das zweisprachige Qualifikationsverfahren (bili-QV) absolvieren. Dabei wird neben Fachinhalten auch geprüft, ob die Fremdsprache mündlich und schriftlich verständlich und korrekt angewendet wird. Auch hier erfolgt die Anmeldung durch die Lehrbetriebe.
Merkblatt ABU bili-QVPrüfungserleichterungen (Zeitzugaben)
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann gestützt auf Art. 35 Abs. 3 der Berufsbildungsverordnung (BBV) auf Antrag Prüfungserleichterungen gewähren. Im Bereich der Lern- und Leistungsschwierigkeiten werden Prüfungserleichterungen nur gewährt, wenn trotz Fördermassnahmen (z.B. Stützunterricht) das Bestehen der Abschlussprüfung in Frage gestellt ist. Es werden nur formale Erleichterungen wie z.B. Zeitzugaben gewährt. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist dem Gesuch ein aktuelles, qualifiziertes ärztliches Gutachten beizulegen. Der Antrag, resp. das Gesuch ist zusammen mit der Prüfungsanmeldung einzureichen. Dieses wird anschliessend dem Berufsinspektor zur Überprüfung weitergeleitet.
Wichtig: Das Formular für das Qualifikationsverfahren (inkl. Teilprüfungen) muss bis Ende Oktober des Vorjahres eingereicht werden.
NachteilsausgleichQualifikationsverfahren (QV) nicht bestanden
Wiederholung der QV
Nicht bestandene Prüfungsfächer/Qualifikationsbereiche können nach einem Jahr, und höchstens zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft.
Fakt Nr. 8 und weitere InfosRepetentenkurs für Elektroinstallateure
Für Lernende des Berufes Elektroinstallateur bieten wir bei Nichtbestehen der theoretischen Abschlussprüfung einen einjährigen Repetitionskurs an. Bitte lesen Sie die Informationen im Dokument und drucken Sie bei Bedarf das Anmeldeformular aus.
EI-Repetentenkurs inkl. Anmeldeformular