Qualifikationsverfahren

Was brauche ich?

Alles, was es zu einem erfolgreichen Qualifikationsverfahren braucht, finden Sie hier.

Information

Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung verfügst du über einen Abschluss als Kauffrau/Kaufmann EFZ. Der Eidgenössische Fähigkeitsausweis und die damit erworbenen Wirtschafts- und Sprachkenntnisse bilden ausserdem die Basis für gezielte Weiterbildung im kaufmännischen Bereich, z.B. Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und Berufsmaturität.

Die schulischen Abschlussprüfungen der BM und des EFZ erfolgen getrennt.

 

Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis

Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung verfügst du über einen Abschluss als Kauffrau/Kaufmann EFZ und den Berufsmaturitäts-Ausweis. Damit stehen dir alle Wege offen – zum Beispiel ein Bachelorstudiengang an einer Fachhochschule.

Im Rahmen der Abschlussprüfungen werden für die BM folgende Fächer geprüft:

 Die vier Fächer des Grundlagenbereichs

  • Erste Landessprache
  • Zweite Landessprache
  • Fremdsprache / Englisch
  • Mathematik

Die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs

  • Finanz- und Rechnungswesen
  • Wirtschaft und Recht

 

Qualifikationsverfahren (EFZ-Abschlussprüfungen)

Es werden die Handlungskompetenzbereiche B – E geprüft.

Absolventinnen und Absolventen der BM 1 sind von der schulischen Abschlussprüfung des Handlungskompetenzbereichs A befreit. Für die Vorbereitung auf die EFZ-Abschlussprüfungen sind im Rahmen des integrativen BM-Unterrichts Trainingseinheiten zu den Handlungskompetenzen vorgesehen.

Da die Lehre zur Kauffrau/zum Kaufmann EFZ durchgehend handlungskompetenzorientiert erfolgt, werden mit dem neuen QV auch die Handlungskompetenzen geprüft. Im QV wird somit festgestellt, ob die Lernenden bis zum Ende der Lehre alle nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben haben, welche für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind. Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen (Qualifikationsbereichen) zusammen, so dass an allen drei Lernorten über die gesamte Lehrzeit Erfahrungsnoten gesammelt und am Ende der Lehre bestimmte Handlungskompetenzen in verschiedenen Prüfungsmethoden beurteilt werden.Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Wichtige Unterlagen

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie z.B. Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können beim MBA Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Eine Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleich am QV

Bei Verlust des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) stellt die Berufsschule Bülach gegen Gebühr ein Duplikat aus.

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