Qualifikationsverfahren

Was brauche ich?

Alles, was es zu einem erfolgreichen Qualifikationsverfahren braucht, finden Sie hier.

Information

Wichtig: Die Lernenden dürfen sich nicht selbstständig für die Prüfung anmelden – Anmeldung erfolgt anfangs Februar 2025 nur zusammen mit der Fachlehrperson über einen eigenen Link. Die Termine sind von der Schule festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden.

An folgenden Daten finden die Englisch Sprachzertifikatsprüfungen statt:

B2 First (FCE), Prüfungsort Zürich
Computerbasiert

Schriftlich: Samstag, 3. Mai 2025
Mündlich: Samstag, 3. Mai 2025

Resultatfreigabe: 12. Mai 2025
Preis: CHF 410.00

C1 Advanced (CAE), Prüfungsort Zürich
Computerbasiert

Schriftlich: Freitag, 9. Mai 2025
Mündlich: Freitag, 9. Mai 2025

Resultatfreigabe: 19. Mai 2025
Preis: CHF 420.00

Wichtig: Die Lernenden dürfen sich nicht selbstständig für die Prüfung anmelden – Anmeldung erfolgt anfangs Februar 2025 nur zusammen mit der Fachlehrperson über einen eigenen Link. Die Termine sind von der Schule festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden.

An folgenden Daten finden die Französisch Sprachzertifikatsprüfungen statt:

DELF Niveau B1, Weinfelden TG

Schriftlich: Samstag, 17.05.2025
Mündlich: 01.05. – 31.05.2025

Anmeldeschluss: 14.03.2025
Preis: CHF 280.-

DELF Niveau B2, Weinfelden TG

Schriftlich: Samstag, 17.05.2025
Mündlich: 01.05. – 31.05.2025

Anmeldeschluss: 14.03.2025
Preis: CHF 370.-

DALF Niveau C1, Weinfelden TG

Schriftlich: Samstag, 17.05.2025
Mündlich: 01.05. – 31.05.2025

Anmeldeschluss: 14.03.2025
Preis: CHF 410.-

Sie müssen sich für das Qualifikationsverfahren nicht anmelden. Die Anmeldung erfolgt für die Lernenden automatisch über das Amt.
Vorgezogene Prüfungen
Für die vorgezogenen Abschlussprüfungen müssen sich die Lernenden nicht anmelden. Im Fach Englisch erhalten sie im E-Profil ebenfalls die Erklärung betreffend Sprachzertifikate.

Die Resultate werden online geschaltet (Kandidaten-Nummern der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen). Bitte behalten Sie das Prüfungsaufgebot mit der Kandidatennummer sorgfältig auf. Es dürfen keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

QV nicht bestanden (Abschluss)
Absolventinnen und Absolventen, die nicht bestanden haben, erhalten die Mitteilung per Einschreiben. Die Lehrbetriebe erhalten dieselbe Mitteilung.

Vorgezogene Prüfungen
Die Resultate der vorgezogenen Abschlussprüfungen (VorQV) werden per Post an Kandidaten und Lehrbetriebe versendet.

Donnerstag, 10.07.2025, 16:30 Uhr (Dauer 1.5h)

Eine Anmeldung via Formular ist zwingend erforderlich, bitte vollständig ausgefüllt bis Mittwoch, 9. Juli 2025,
12:00 Uhr, an kv.bsb@edu.zh.ch oder per Post einreichen.

Formular wird nach Bekanntgabe der Resultate aufgeschaltet.

Anmeldung zur Abschlussprüfung (QV)
Achtung: Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (QV) muss separat beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) erfolgen. Anmeldeschluss für das nächste Qualifikationsverfahren ist der 31. Oktober.

Schulbesuch / Repetitionskurse
Bei einer Wiederholung bei uns in der Berufsschule Bülach, werden Repetenten und Repetentinnen in einer Abschlussklasse eingeteilt und besuchen nur die zu wiederholenden Fächer.
Möglich ist es auch, Repetitionskurse am KV Zürich zu besuchen, Anmeldung für die Repetitionskurse KV Zürich.

Absenzen  / Ausschluss
Repetentinnen und Repetenten sind verpflichtet, den Unterricht oder Repetitionskurs (KV Zürich) regelmässig zu besuchen. Das Fernbleiben von Unterrichtslektionen sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenz. Es gilt eine Anwesenheitspflicht von 80% pro Semester pro Fach.

Bei einer Präsenzzeit von weniger als 80% wird schriftlich gemahnt. Wiederholte Absenzen sind kostenpflichtig (CHF 100.–) und können zum Ausschluss vom Unterricht oder Kurs (KV Zürich) führen.

Erfahrungsnoten

B- und E-Profil
Bei einer Wiederholung der Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch einer Berufsfachschule zählen deine alten Erfahrungsnoten. Besuchst du bei uns den Unterricht oder einen Repetitionskurs (KV Zürich), erarbeitest du eine neue Erfahrungsnote, die alle alten ersetzt.

Voraussetzung dafür ist ein regelmässiger Unterrichts- oder Kursbesuch und das Erbringen der geforderten Anzahl Prüfungsnoten.

Auf schriftlichen Antrag an kv@bsbuelach.ch bis spätestens zu Beginn der Herbstferien können Repetentinnen und Repetenten die Schule besuchen, ohne dass neue Erfahrungsnoten gebildet werden. Der Entscheid, keine neuen Erfahrungsnoten bilden zu wollen, kann später nicht mehr geändert werden.

Berufsmaturität

Wird der Unterricht oder Repetitionskurs während mindestens zwei Semestern besucht, so zählen für die Notenberechnung nur die neuen Erfahrungsnoten (Art. 26.6 BMVO). Wird kein Unterricht oder Repetitionskurs besucht, zählt bei der Wiederholung die Prüfungsnote (100%) ohne Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungsnote (Art. 26.3 BMVO).

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Ergänzende Informationen zur Repetition finden Sie hier.

Wichtige Unterlagen

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie z.B. Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können beim MBA Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Eine Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleich am QV

Bei Verlust des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) stellt die Berufsschule Bülach gegen Gebühr ein Duplikat aus.

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