Infos zum Schulbetrieb
Unterlagen Elterninformation 1. Schuljahr
- Elterninformation Elektroinstallateure
- Elterninformation Montageelektriker
- Elterninformation Polymechaniker/Konstrukteure
- Elterninformation Produktionsmechaniker
Allgemeiner Schulbetrieb
Hausordnung
Die Hausordnung der Berufsschule Bülach
Verhalten im Notfall
Das Verhalten im Notfall an der Berufsschule Bülach
Gefährliches Cannabis im Umlauf
Bitte lesen Sie diese aktuellen Informationen (April 2020): Gefährliches Cannabis im Umlauf. Risiken von Cannabinoiden
Absenzen- und Disziplinarwesen
Absenzenwesen
Jede Absenz muss folgende Unterschriften enthalten (vgl. Seite 4 im Absenzenheft):
- Unterschrift der/des Berufslernenden (eigene Unterschrift)
- Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (i.d.R. Elternteil), sofern Sie noch nicht volljährig sind
- Unterschrift des zuständigen Berufsbildners
Entschuldigung (nicht voraussehbare Absenz)
Sie tragen die Absenz ins Absenzenheft ein und holen innerhalb von 2 Wochen die Unterschriften ein. Dann geben Sie das Heft der Klassenlehrperson. Die Klassenlehrperson kontrolliert alle Entschuldigungen.
- Das Feld „Entschuldigung“ muss angekreuzt werden.
- Unvollständig ausgefüllte oder ungenügend begründete Absenzen werden zurückgewiesen.
Dispensationsgesuch (voraussehbare Absenz)
Sie reichen bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin ein vollständig ausgefülltes Gesuch im Sekretariat Technik ein.
Kann die Frist von vierzehn Tagen aus zwingenden Gründen nicht eingehalten werden nehmen Sie sofort mit der Schule Kontakt auf.
- Das Feld „Dispensationsgesuch“ muss angekreuzt werden.
- Unvollständig ausgefüllte oder ungenügend begründete Gesuche werden von der Abteilungsleitung nicht behandelt.
- Kein Urlaub an den Schultagen für normale Arztbesuche, Fahrprüfungen, Freizeitanlässe (Konzerte, Ferien)
Gründe
Der Grund der Absenz muss im Gesuch genügend klar beschrieben sein. Die Entschuldigungsgründe sind in DR §§ 4-8 aufgeführt (z.B. Unfall, Krankheit, aussergewöhnliche familiäre Ereignisse wie Hochzeit).
Fristen
Nicht voraussehbare Absenzen sind unverzüglich zu entschuldigen (§ 8 Abs. 1 lit. b DR1). Dafür ist eine Frist von zwei Wochen vorgesehen. Sogar bei längeren Abwesenheiten des Berufsbildners kann eine Absenz innert zwei Wochen entschuldigt werden.
- Nach den zwei Wochen gilt die Absenz als unentschuldigt.
Sanktionen
Nicht fristgerecht entschuldigte Absenzen führen zu einer Ermahnung durch die Klassenlehrperson. Ein Wiederholungsfall im gleichen Schuljahr führt in der Regel zu einem kostenpflichtigen Verweis.
Gesuche um Dispensation von einzelnen Fächern
Dispensationen von einzelnen Fächern sind nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel werden sie für den Zeitraum von maximal einem Jahr gewährt. Sie werden brieflich unter Beilage sämtlicher Unterlagen (Diplome, Arztzeugnisse etc.) bei der Abteilungsleitung eingereicht.
Disziplinarwesen
Das Disziplinareglement der Berufsschule Bülach
Digitaler Wandel an den Schulen
DiWaSek II
Bei der optimalen Vorbereitung von Lernenden auf den Berufseinstieg oder die weitere schulische Laufbahn spielt der digitale Wandel an den Schulen eine zentrale Rolle. Denn sowohl die Gesellschaft als auch die Wirtschaft stellen hohe Anforderungen an die digitalen Kompetenzen angehender Berufsleute. Entsprechend gefordert sind die Lehrpersonen, welche die Lernenden mit neuen, digitalen Lehr- und Lernformen unterrichten.
Damit der digitale Wandel an den Schulen weiterhin stattfinden kann, braucht es aufeinander abgestimmte Strukturen sowie Aus- und Weiterbildungen. Mit dem Programm «Digitaler Wandel an den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II (DiWaSek II)» erhält jede Schule eine einheitliche IT-Infrastruktur, einen IT-Support und ein zentrales Angebot für die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Technologien im Unterricht.
Gesetzliche Grundlagen