Qualifikationsverfahren

Was brauche ich?

Alles, was es zu einem erfolgreichen Qualifikationsverfahren braucht, finden Sie hier.

Information

B1 Business Preliminary, 23.03.2024, Zürich
Anmeldung BEC

B2 First, 20.04.2024, Zürich
Anmeldung FCE

C1 Advanced, 04.05.2024, Zürich
Anmeldung CAE

Sie müssen sich für das Qualifikationsverfahren nicht anmelden. Die Anmeldung erfolgt für die Lernenden automatisch über das Amt.
Vorgezogene Prüfungen
Für die vorgezogenen Abschlussprüfungen müssen sich die Lernenden nicht anmelden. Im Fach Englisch erhalten sie im E-Profil ebenfalls die Erklärung betreffend Sprachzertifikate.

Die Resultate werden online geschaltet (Kandidaten-Nummern der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen). Bitte behalten Sie das Prüfungsaufgebot mit der Kandidatennummer sorgfältig auf. Es dürfen keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

QV nicht bestanden (Abschluss)
Absolventinnen und Absolventen, die nicht bestanden haben, erhalten die Mitteilung per Einschreiben. Die Lehrbetriebe erhalten dieselbe Mitteilung.

Vorgezogene Prüfungen
Die Resultate der vorgezogenen Abschlussprüfungen (VorQV) werden per Post an Kandidaten und Lehrbetriebe versendet.

In die Prüfungen kann während der Einsprachefrist Einsicht genommen werden. Das Datum der Einsichtnahme entnehmen Sie der QV-Datenliste.

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Anmeldung zur Abschlussprüfung (QV)
Achtung: Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (QV) muss separat beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) erfolgen.

Anmeldeschluss für das nächste Qualifikationsverfahren ist der 31. Oktober.
Bei einer Wiederholung bei uns in der Berufsschule Bülach, werden Repetenten und Repetentinnen in einer Abschlussklasse eingeteilt und besuchen nur die zu wiederholenden Fächer.
Möglich ist es auch, Repetitionskurse am KV Zürich zu besuchen, Anmeldung für die Repetitionskurse KV Zürich.

Absenzen  / Ausschluss
Repetentinnen und Repetenten sind verpflichtet, den Unterricht oder Repetitionskurs (KV Zürich) regelmässig zu besuchen. Das Fernbleiben von Unterrichtslektionen sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenz. Es gilt eine Anwesenheitspflicht von 80% pro Semester pro Fach.

Bei einer Präsenzzeit von weniger als 80% wird schriftlich gemahnt. Wiederholte Absenzen sind kostenpflichtig (CHF 100.–) und können zum Ausschluss vom Unterricht oder Kurs (KV Zürich) führen.

Erfahrungsnoten

B- und E-Profil
Bei einer Wiederholung der Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch einer Berufsfachschule zählen deine alten Erfahrungsnoten. Besuchst du bei uns den Unterricht oder einen Repetitionskurs (KV Zürich), erarbeitest du eine neue Erfahrungsnote, die alle alten ersetzt.

Voraussetzung dafür ist ein regelmässiger Unterrichts- oder Kursbesuch und das Erbringen der geforderten Anzahl Prüfungsnoten.

Auf schriftlichen Antrag an kv@bsbuelach.ch bis spätestens zu Beginn der Herbstferien können Repetentinnen und Repetenten die Schule besuchen, ohne dass neue Erfahrungsnoten gebildet werden. Der Entscheid, keine neuen Erfahrungsnoten bilden zu wollen, kann später nicht mehr geändert werden.

Berufsmaturität

Wird der Unterricht oder Repetitionskurs während mindestens zwei Semestern besucht, so zählen für die Notenberechnung nur die neuen Erfahrungsnoten (Art. 26.6 BMVO). Wird kein Unterricht oder Repetitionskurs besucht, zählt bei der Wiederholung die Prüfungsnote (100%) ohne Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungsnote (Art. 26.3 BMVO).

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Ergänzende Informationen zur Repetition finden Sie hier.

Wichtige Unterlagen

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie z.B. Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können beim MBA Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Eine Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleich am QV

Bei Verlust des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) stellt die Berufsschule Bülach gegen Gebühr ein Duplikat aus.

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