Anmeldung zur Abschlussprüfung (QV)
Neu müssen Sie sich für das Qualifikationsverfahren nicht mehr anmelden. Sie sind als Lernende/r im September für die QV im folgenden Juni automatisch angemeldet.
Beachten Sie aber:
- Ihr Lehrgeschäft bekommt danach ein Datenblatt vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt zugestellt. So merkt das Lehrgeschäft, dass Sie angemeldet sind.
- Das erwähnte Datenblatt müssen Sie unbedingt sorgfältig prüfen und Korrekturen zeitnah melden. Die dort abgedruckten Daten erscheinen teils auf Ihrem Fähigkeitsausweis oder dienen zu Zustellung von Prüfungsaufgeboten. Nicht gemeldete Fehler führen also zu grossen Umtrieben – auch bei Ihnen!
- Im Januar erhalten Sie in der Schule das Formular, in welchen Sie entscheiden, ob Die die Abschlussprüfung durch ein internationales Sprachzertifikat ersetzten oder nicht. Dieses muss unbedingt bis zur angegebener Frist abgegeben werden, sonst bieten wir Sie zur QV-Prüfung auf und verrechnen Ihnen die Kosten für entstandene Umtriebe.
Mit der Anmeldung zum QV lohnt es sich bereits Gedanken zu machen, wie die Lernphasen vor dem Abschluss geplant werden können, damit der Abschluss erfolgreich gelingt.
Vorgezogene Prüfungen
Für die vorgezogenen Abschlussprüfungen müssen sich die Lernenden nicht anmelden. Im Fach Englisch erhalten sie im E-Profil ebenfalls die Erklärung betreffend Sprachzertifikate.